Co-Mediation
Geförderte Familienmediation

( §39  Familienlastenausgleichsgesetz FLAG)

Bei einer Co-Mediation arbeiten zwei MediatorInnen mit unterschiedlichen beruflichen und fachspezifischen Kompetenzen zusammen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend fördert die Co-Mediation in
familienrechtlichen Konfliktfällen (Trennung, Scheidung, Unterhalt, Obsorge, etc).
Die geförderte Familienmediation wird von speziell zertifizierten und qualifizierten MediatorInnenteams
in Co-Mediation durchgeführt. 

Diese sind in der Liste des Bundesministeriums für Justiz eingetragen.
www.mediatorenliste.justiz.gv.at

Förderung

In Abhängigkeit des Familiennettoeinkommens und der Anzahl der unterhaltspflichtigen
Kinder werden die Kosten ganz oder teilweise erstattet.
Die Höhe des Selbstkostenanteils wird anhand einer Tariftabelle
berechnet.
Tariftabelle für den Selbstkostenanteil zum Herunterladen:
http://www.bmwfj.gv.at/Familie/TrennungUndScheidung/Documents/TARIFTABELLE.pdf

Gerne übernehme ich die Einreichung und Abwicklung der Fördermittel.

Geförderte Co-Mediation biete ich in Wien und St. Pölten an, gemeinsam mit

 

 

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